Der Nachweis für jede Ausführung.
Ab der neuen Best-Execution-Verordnung müssen Wertpapierfirmen belegen, dass ihre Ausführungen das bestmögliche Ergebnis erzielen — beim Preis, aber auch bei Kosten und den weiteren Ausführungsfaktoren. Wir gleichen eure Ausführungsdaten gegen das europäische Consolidated Tape ab und liefern den prüfbaren Nachweis.
Gespräch vereinbaren Was ab 12. Februar 2028 gilt
Für unabhängige Wertpapierfirmen, Broker und Execution Desks.
0 von 40 Ausführungen außerhalb der Referenz
Beispieldarstellung
Was sich mit der neuen Verordnung ändert
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/825 vom 14. April 2026 legt fest, nach welchen Kriterien Wertpapierfirmen ihre Ausführungsgrundsätze aufstellen und ihre Wirksamkeit bewerten müssen. Sie gilt ab dem 12. Februar 2028. Sie hebt die bisherigen Standards RTS 27 und RTS 28 auf — also die alte Welt aus standardisierten Veröffentlichungspflichten.
An deren Stelle tritt etwas Unbequemeres: Die Firma muss selbst in ihren Ausführungsgrundsätzen benennen, mit welchen Daten und welchen Verfahren sie die Angemessenheit ihrer Ausführungen systematisch überprüft — einschließlich der genutzten Datenquellen. Art. 7 verlangt dafür festgelegte Schwellenwerte, repräsentative Stichproben, die Untersuchung von Abweichungen und die Einbeziehung der weiteren Ausführungsfaktoren neben dem Preis. Als Referenzdatensatz dürfen ausdrücklich die Daten eines Consolidated Tape Providers herangezogen werden.
Damit ist die Prüfung nicht mehr ein Formular am Jahresende, sondern eine laufende Kontrolle mit einer klaren Vergleichsgröße. Mit EuroCTP ist der Consolidated Tape Provider für Aktien und ETFs autorisiert; nach Ablauf der Übergangsphase am 30. September 2026 steht diese Vergleichsgröße erstmals zur Verfügung: ein europaweiter Referenzpreis je Instrument.
| Bisher | Ab jetzt |
|---|---|
| Standardisierte Berichte nach RTS 27 / RTS 28 | Eigene, begründete Ausführungsgrundsätze |
| Veröffentlichung als Pflichtübung | Laufende Überwachung der Wirksamkeit |
| Kein gemeinsamer Referenzpreis in Europa | Consolidated Tape als zulässige Referenz |
| Prüfung anhand eigener Handelsplätze | Begründungspflicht bei nur einem Handelsplatz |
Was wir übernehmen
Die Verarbeitung kann vollständig in eurer Umgebung erfolgen; für den Pilot genügen anonymisierte historische Ausführungen. Wir halten sie gegen die Referenz und sagen euch, wo es auseinanderläuft — in einer Form, die vor der Innenrevision und der Aufsicht Bestand hat.
- 01 Daten übernehmen — Ausführungsdaten kommen als Datei oder über eine Schnittstelle aus eurem Bestandssystem. Kein Umbau eurer Systeme.
- 02 Gegen die Referenz stellen — Jede Ausführung wird zeitgenau mit dem konsolidierten Referenzpreis im Ausführungszeitpunkt verglichen und an den festgelegten Schwellenwerten gemessen.
- 03 Ausreißer erklären — Abweichungen werden nach Ursache sortiert: Kundenweisung, Ordergröße, Handelszeit, Handelsplatz. Nicht jede Abweichung ist ein Fehler; wir trennen die, die es sind.
- 04 Nachweis erzeugen — Ein Quartalsbericht, der zeigt, wie geprüft wurde, was gefunden wurde und was daraus folgt. Dazu die Rohdaten des Abgleichs.
- Abgleich gegen den konsolidierten Referenzpreis statt gegen den eigenen Handelsplatz
- Zeitstempel-genaue Zuordnung, nicht Tagesdurchschnitte
- Nachvollziehbare Methodik, dokumentiert für Prüfer
- Bestandsdaten bleiben bei euch: Verarbeitung nach Absprache auch on-premise
- Fester Jahrespreis, keine Volumenstaffel
- Ansprechpartner sind die Gründer, nicht ein Ticketsystem
Gedacht für unabhängige Wertpapierfirmen, Broker und Execution Desks mit 10 bis 200 Mitarbeitern, die nicht bei den großen Analytics-Anbietern einkaufen wollen oder können.
Ansprechpartner
Zwei Leute, die ans Telefon gehen.
Lucas Beneke
Bachelor of Engineering
Verantwortet Abgleichslogik und Datenanbindung.
Leon Brandt
Bachelor of Economics
Verantwortet Einführung und Berichtsprozess.
Kurzes Gespräch?
20 Minuten reichen, um zu klären, ob sich der Abgleich für euer Haus lohnt.